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Einladung zum TT Bezirkstag der Oberpfalz

Samstag den 13. Juni 2015, 13:00 Uhr»Sportgaststätte des TSV Kareth Lappersdorf«Am Sportzentrum 1, 93138 Lappersdorf

TT Bezirksvorsitzender der Oberpfalz
Edi Hochmuth ♦ Luisenweg 8 ♦ 93413 Cham
Tel: 09971/862200 ♦ Fax:09971/862211
Handy: 01707310040
Mail: edi.hochmuth@t-online.de

Edi ♦ Hochmuth ♦ Luisenweg 8 ♦ 93413 Cham

Einladung zum TT Bezirkstag der Oberpfalz
mit Neuwahlen der Bezirksvorstandschaft nach § 25 der Satzung i.d.F 04/2014

Samstag den 13. Juni 2015, 13:00 Uhr
»Sportgaststätte des TSV Kareth Lappersdorf«
Am Sportzentrum 1, 93138 Lappersdorf Tel: (0941) 83096156

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Feststellung der Stimmberechtigten
2. Genehmigung der Tagesordnung.
3. Gedenken an unsere verstorbenen TT Sportler
4. Grußworte der Ehrengäste
5. Berichte der Mitglieder des Bezirksvorstandes
a, Vorsitzender
b, Bezirkssportwart
c, Bezirkskassenwart
d, Bezirksfachwart Öffentlichkeitsarbeit
e, Bezirksfachwart Vereinsservice
f, Bezirksjugendwart
6. Entlastung der gewählten, berufenen und kommissarisch eingesetzten FW auf Bezirksebene.
7. Bestätigung der Kreisvorsitzenden als ordentliche Mitglieder des Bezirksrats.
8. Bestätigung des Bezirksjugendwart
9. Bildung eines Wahlausschusses

Sitzungspause von 10 Minuten

10. Wahl des Bezirksvorstandes, des Bezirkssportwarts, des Bezirkskassenwarts, des Bezirksfachwartes Öffentlichkeitsarbeit und des Bezirksfachwartes Vereinsservice.
11. Wahl der unabhängigen Mitglieder des Bezirkstags/ Bezirkshauptausschusses

Beisitzer des Verbands Sportgerichtes, Vorsitzende des Sportgerichts des TT Bezirks
Beisitzer des Bezirksportgerichts, Bezirksrevisoren des TT- Bezirks Oberpfalz.

12. Wahl der Delegierten zum Bayerischen TT Verbandstag (9 Delegierte)
13. Ehrungen - BTTV - BLSV – bezirkliche Ehrung
14. Genehmigung des Jahresabschlusses 2014sowie Festlegung des Haushaltsplans für das Jahr 2016
15. Entscheidung über vorliegende Anträge an den Bezirkstag
16. Sonstiges, Wünsche und Anträge – Verabschiedung der Teilnehmer am Bezirkstag

Die Teilnahme ist für alle Verein (Satzung §25/2)verpflichtend. Bei Nichtteilnahme wird nach RVStO. §40 eine OG von 80.-€ fällig. Anträge an den Bz Tag der Oberpfalz müssen bis 15. Mai 2015 beim Bezirksvorsitzenden vorliegen. Die Sitzungen der FB werden v. d. Fachwarten werden für den 13.06.15, ab 09:00 Uhr einberufen.

Stimmberechtigung besteht nur bei Vorlage der Vereinsvollmacht.

Mit sportlichen Grüßen
Edi Hochmuth
BV Oberpfalz

gez.
Paul Münster
Sportwart & stv. BV

 

Wichtiger Hinweis für die teilnehmenden Vereine des TT Bezirks Oberpfalz.

Ordentliche Mitglieder des Oberpfälzer TT Bezirkstags sind:
je ein bevollmächtigter Vertreter des der zur Zeit der Wahl im Bezirk Oberpfalz zusammengefassten Mitgliedsvereine des BTTV, die ordentlichen Mitglieder des Bezirksvorstands, die (weiteren) ordentlichen Mitglieder des Bezirksrats, sowie die Ehrenvorsitzenden des Bezirks.
Außerordentliche Mitglieder des Bezirkstags sind:
die bisher gewählten (in Zukunft berufenen) Fachwarte auf Bezirksebene.
Unabhängige Mitglieder des Bezirkstags sind:
der Beisitzer des Sportgerichts des Verbands, der Vorsitzende des Sportgerichts des Bezirks, die Beisitzer des Sportgerichts des Bezirks, sowie die Bezirksrevisoren.
Als Frist für die Einreichung von Anträgen, die im Entscheidungsrecht des Bezirks liegen, wurde der Samstag,

15. Mai 2015 (Posteingang beim Bezirksvorsitzenden) terminiert. Nach diesem Termin eingehende Anträge gelten als Dringlichkeitsanträge und über die Dringlichkeit muss abgestimmt werden.

Für alle Tischtennisvereine und -abteilungen der Oberpfalz ist der Bezirkstagsbesuch mit mindestens einem bevollmächtigten Vertreter Pflicht (§ 25. 2 Satzung); außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass die Anwesenheitspflicht von Beginn des Tagesordnungspunkts 1 bis zum Ende des Tagesordnungspunkts 16 besteht und dies durch zwei Unterschriften nachgewiesen werden muss.
Jeder Mitgliedsverein, der am Bezirkstag nicht vertreten ist, wird nach § 40 RVStO mit einer Ordnungsgebühr in Höhe von 80,00 € belegt. Dies gilt auch, wenn nur eine Unterschrift geleistet wurde.
Gemäß Â§ 26 BGB ist nur der Vorstand eines eingetragenen Vereins außenvertretungsberechtigt. Wenn eine andere Person als der Vorstand den Verein auf dem Bezirkstag vertritt, benötigt er zwingend eine entsprechende Vollmacht des Vorstands, wenn er das Stimmrecht für seinen Verein wahrnehmen will.
Dies gilt in der Regel auch für Abteilungsleiter, es sei denn, es wäre in der Satzung des Vereins ausdrücklich geregelt, dass auch ein Abteilungsleiter den Verein nach außen vertreten kann. Dies ist jedoch die Ausnahme.
Ich bitte deshalb alle Vereinsvertreter, die nicht dem Vorstand eines Vereins angehören, sich eine Vollmacht vom Vorstand ausstellen zu lassen. Diese Vollmacht ist bei der Anmeldung vorzulegen. Bei Nichtvorlage ist der jeweilige Vereinsvertreter bei der Wahl bzw. der Entscheidung über Anträge nicht stimmberechtigt. Vorlagen für eine Vollmacht sind als Datei in der HP des Bezirks hinterlegt.

D Wahlen anlässlich eines Bezirkstags (Auszug Satzung)

1. Wahlrecht

1.1 Bei der Wahl des Bezirksvorsitzenden, des Bezirkssportwartes, des Bezirkskassenwartes,
des Bezirksfachwartes Öffentlichkeitsarbeit und des Bezirksfachwartes Vereinsservice
sind nur die Vereinsvertreter und die Kreisvorsitzenden stimmberechtigt.
1.2 Bei der Wahl der unabhängigen Mitglieder des Bezirkstags/Bezirkshauptausschusses
sind alle ordentlichen Mitglieder des Bezirkstags stimmberechtigt.


2. Wahlausschuss
Der Vorsitzende des Wahlausschusses hat bis zur Neuwahl aller gewählten Mitglieder
des Bezirksvorstands den Vorsitz des Bezirkstags inne.

3. Wahlmodus

Die unter 1.1 genannten Mitglieder des Bezirksvorstands sind in jedem Fall einzeln,
schriftlich und geheim zu wählen.

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